Erläuterung zur Satzungsänderung:
Die NABU-Bundesvertreterversammlung hat im November 2017 und im November 2022 Änderungen in der Satzung des Bundesverbandes beschlossen. Laut § 25 der aktuellen Bundessatzung müssen sämtliche Untergliederungen ihre Satzung bis zum 31.12.2025 an die des Bundesverbandes anpassen.
Die Gliederung der bisherigen Satzung ist verbesserungsbedürftig, da in den vergangenen Jahren vorgenommene Satzungsänderungen die ursprüngliche Struktur beeinflussten. Die Neugliederung der Satzung und die thematische Zusammenfassung von Regelungen verfolgen das Ziel, die Satzung leichter anwendbar zu machen. Darüber hinaus wurden zur Beseitigung von Missverständlichkeiten oder zur Anpassung der Satzung an gesetzliche Vorgaben an verschiedenen Stellen sprachliche bzw. redaktionelle Änderungen vorgenommen.